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Immobilien in Pforzheim

Passende Angebote in Pforzheim

Zweifamilienhaus in Pforzheim: Loggia
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Pforzheim · Zweifamilienhaus

eine Stadtvilla mit Charakter: zeitlose Eleganz und außergewöhnliche Perspektiven

  • 200 m² Wohnfläche
  • 6 Zimmer
  • 942 m² Grundstück
  • Baujahr 1936

599.000 €

Energieausweis wird bei Besichtigung vorgelegt, Energieträger Gas
Käuferprovision: 3% vom Verkaufspreis inklusive MwSt. Die Käufercourtage beträgt 3% inklusive der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer und ist beim Abschluß eines notariellen Kaufvertrages verdient und fällig.

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Etagenwohnung in Pforzheim: Wohnzimmer KI überarbeitet
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Pforzheim · Etagenwohnung

sonnige 2,5-Zimmer-Wohnung mit traumhafter Dachterrasse & Stellplatz

  • 60 m² Wohnfläche
  • 2 Zimmer
  • Baujahr 1972

149.000 €

Energieausweis: Verbrauchsausweis, Endenergieverbrauch 169,00 kWh/(m²·a), Klasse F, Fernwärme, Baujahr 1972
Käuferprovision: 3% vom Verkaufspreis inklusive MwSt. Die Käufercourtage beträgt 3% inklusive der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer und ist beim Abschluß eines notariellen Kaufvertrages verdient und fällig.

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Einfamilienhaus in Pforzheim: DJI_20260623134834_0079_D
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Pforzheim · Einfamilienhaus

ein Meisterwerk seiner Epoche

  • 232 m² Wohnfläche
  • 7 Zimmer
  • 635 m² Grundstück
  • Baujahr 1978

595.000 €

Energieausweis wird bei Besichtigung vorgelegt, Energieträger Gas
Käuferprovision: Die Käufercourtage beträgt 3 % Die Käufercourtage beträgt 3 % inklusive der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer vom beurkundeten Kaufpreis. Wir haben einen entgeltpflichtigen Maklervertrag über den gleichen Provisionssatz mit dem Verkäufer abgeschlossen (Maklervertrag mit beiden Seiten gem. §656 c BGB).

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Etagenwohnung in Pforzheim: Aussenansicht
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Pforzheim · Etagenwohnung

super nutzbare 3 Zimmer Eigentumswohnung mit Tiefgaragenstellplatz

  • 63 m² Wohnfläche
  • 3 Zimmer
  • Baujahr 1994

198.000 €

Energieausweis: Verbrauchsausweis, Klasse B, Fernwärme, Baujahr 1994
Käuferprovision: 3% inklusive der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer Die Käufercourtage beträgt 3 % vom beurkundeten Kaufpreis inklusive der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer und ist beim Abschluß eines notariellen Kaufvertrages verdient und fällig.

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Etagenwohnung in Pforzheim: Zimmer KI-generiert
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Pforzheim · Etagenwohnung

gepflegte 2-Zimmer-Wohnung in Pforzheim mit 2 Balkonen, TG-Stellplatz und Keller

  • 62 m² Wohnfläche
  • 2 Zimmer
  • Baujahr 1994

198.000 €

Energieausweis: Verbrauchsausweis, Klasse B, Fernwärme, Baujahr 1994
Käuferprovision: 3% inklusive der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer Die Käufercourtage beträgt 3 % vom beurkundeten Kaufpreis inklusive der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer und ist beim Abschluß eines notariellen Kaufvertrages verdient und fällig.

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Stand: 17.10.2026, 04:00 Uhr. Anbieter aller Objekte ist iMMo75, jedes Objekt von immo75.de erscheint hier spätestens nach einer halben Stunde. Dazu 42 Angebote in der Region außerhalb von Pforzheim: Angebote in der Region.

Warum in Pforzheim die Wohnung und nicht das Haus

Pforzheim hat 19.111 Wohngebäude und 129.610 Einwohner in 15 Stadtteilen. Was hier regelmäßig und in kleinen Einheiten auf den Markt kommt, ist die Eigentumswohnung — ein Einfamilienhaus als Kapitalanlage für ein Kind ist in der Stadt die Ausnahme, weil der Kaufpreis die Mieteinnahme kaum trägt.

Rechnen Sie mit der Wohnung, nicht mit dem Haus, und rechnen Sie mit dem Hausgeld. Eine vermietete Wohnung bringt Miete, kostet aber Instandhaltungsrücklage, Verwaltung und den nicht umlagefähigen Teil der Betriebskosten. Was davon beim Kind ankommt, ist weniger als die Kaltmiete — und das ist die Zahl, die zählt.

Die Genehmigung, an die niemand denkt

Seit dem 1. Januar 2023 gilt eine Regel, die viele Eltern überrascht: Wer einem minderjährigen Kind unentgeltlich eine Eigentumswohnung überträgt, braucht dafür in der Regel die Genehmigung des Familiengerichts. § 1850 Nummer 4 BGB nennt ausdrücklich den unentgeltlichen Erwerb von Wohnungs- oder Teileigentum, und § 1643 Absatz 1 BGB überträgt diese Genehmigungspflicht von Betreuern auf Eltern.

Für ein unbebautes Grundstück gilt das nicht: Dessen unentgeltlicher Erwerb steht nicht in der Nummer 4. In Pforzheim trifft die Genehmigungspflicht damit fast jeden Fall, über den Eltern hier nachdenken: Wer die Wohnung in einem Mehrparteienhaus überträgt, überträgt Wohnungseigentum. Das ist kein Hindernis, sondern ein Termin — aber einer, den man kennen muss, bevor der Notar den Entwurf schreibt.

Dieser Unterschied gilt allerdings nur für die schlicht unentgeltliche Übertragung — und die ist bei Immobilien an Kinder eher die Ausnahme. Wird die Schenkung mit Bedingungen verbunden, etwa einem vorbehaltenen Nießbrauch, einer übernommenen Restschuld oder einer Pflegeverpflichtung, ist sie nicht mehr schlicht unentgeltlich, und die Beurteilung ändert sich. Gerade der Nießbrauchsvorbehalt ist die häufigste Gestaltung überhaupt, weil er den steuerlichen Wert mindert. Wie Ihr Fall einzuordnen ist, sagt Ihnen der Notar — und diese Frage gehört an den Anfang des Gesprächs, nicht an das Ende.

Dazu kommt ein zweiter Punkt, der oft untergeht: Sind die Eltern selbst Vertragspartei — und das sind sie bei einer Schenkung immer —, können sie das Kind nicht gleichzeitig vertreten. Dann bestellt das Gericht einen Ergänzungspfleger, der für das Kind unterschreibt. Beides, Genehmigung und Pflegerbestellung, kostet Zeit und Gebühren und muss vor dem Notartermin bedacht werden, nicht danach. Wir sagen Ihnen, dass es diese Punkte gibt; klären muss sie der Notar.

Freibeträge und die Zehnjahresuhr

Der Freibetrag knüpft an das Verhältnis zwischen Schenker und Empfänger: Für Kinder beträgt er 400.000 Euro (§ 16 Absatz 1 Nummer 2 ErbStG), für Enkel 200.000 Euro (Nummer 3). Weil jeder Elternteil für sich schenkt, steht er daraus folgend jedem Elternteil gegenüber demselben Kind einmal zu. Mehrere Zuwendungen derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden allerdings zusammengerechnet (§ 14 ErbStG) — erst danach steht der Freibetrag wieder voll zur Verfügung. Wer früh anfängt, kann ihn deshalb mehrfach nutzen, und genau das ist der Grund, warum solche Übertragungen oft lange vor dem Erbfall stattfinden.

Die zweite Frist betrifft den Verkauf: Wird eine vermietete Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf wieder verkauft, ist der Gewinn zu versteuern (§ 23 EStG). Bei einer Schenkung läuft die Frist des Schenkers beim Kind weiter — das Kind erbt die angefangene Frist, es beginnt keine neue. Was das in Ihrem Fall bedeutet, sagt Ihnen Ihr Steuerberater; wir dürfen es nicht.

Der Weg ohne Schenkung: selbst kaufen, selbst halten

Es gibt eine Möglichkeit, die alles Vorstehende vermeidet: Sie kaufen die Wohnung auf Ihren Namen, vermieten sie und übertragen sie später — oder nie. Dann gibt es kein Familiengericht, keinen Ergänzungspfleger und keine Einkünfte beim Kind. Die Mieteinnahmen versteuern Sie, und Sie entscheiden, wann und ob übertragen wird.

Der Nachteil: Der Freibetrag läuft nicht mit. Wer erst mit 60 überträgt, nutzt den Freibetrag einmal statt dreimal. Welcher Weg besser ist, hängt an Ihrem Einkommen, Ihrem Alter und daran, wie viele Kinder es gibt. Das ist eine Steuerfrage, und sie gehört zum Steuerberater — nicht zu uns.

Was dagegen spricht, und das sollten Sie zuerst lesen

  • Das Kind entscheidet mit 18 allein. Mit der Volljährigkeit kann es verkaufen, belasten oder einfach nichts tun. Ein Wohnrecht oder ein Nießbrauch für die Eltern lässt sich eintragen, ein Verkaufsverbot nicht.
  • Eigene Einkünfte des Kindes können teuer werden. Mieteinnahmen sind Einkünfte. Sie können die kostenlose Familienversicherung in der Krankenkasse kosten und beim BAföG angerechnet werden. Ein Kind mit Einkünften braucht außerdem eine eigene Steuererklärung.
  • Eine Immobilie ist nicht teilbar. Bei mehreren Kindern entsteht leicht eine Gemeinschaft, in der jeder Einzelne blockieren kann. Geld lässt sich aufteilen, ein Haus nicht.
  • Es ist eine Wette auf einen Ort. Ein Sparplan lässt sich jederzeit umschichten, ein Haus nicht. Wer heute für ein Kind kauft, entscheidet, dass genau diese Lage in zwanzig Jahren noch gefragt ist.
  • Rückholen geht praktisch nicht. Eine Schenkung ist endgültig. Ein Rückforderungsrecht muss vorher in die Urkunde, und was dort nicht steht, gibt es nicht.

Häufige Fragen

Brauche ich wirklich ein Gericht, um meinem Kind eine Wohnung zu schenken?

In der Regel ja, wenn das Kind minderjährig ist und es um Wohnungs- oder Teileigentum geht. § 1850 Nummer 4 BGB stellt den unentgeltlichen Erwerb von Wohnungs- oder Teileigentum unter Genehmigungsvorbehalt, § 1643 Absatz 1 BGB gilt das für Eltern. Bei einem unbebauten Grundstück ist die Genehmigung regelmäßig nicht nötig. Ob sie in Ihrem Fall nötig ist, klärt der Notar vor der Beurkundung.

Wie hoch ist der Freibetrag pro Kind?

400.000 Euro gegenüber jedem Elternteil, alle zehn Jahre neu (§ 16 Absatz 1 Nummer 2 ErbStG). Für Enkel sind es 200.000 Euro (Nummer 3). Die Anwendung auf Ihren Fall rechnet Ihr Steuerberater.

Was kostet eine vermietete Wohnung in Pforzheim im Monat wirklich?

Von der Kaltmiete gehen Hausgeld, Instandhaltungsrücklage und Verwaltung ab, dazu der nicht umlagefähige Teil der Betriebskosten. Schicken Sie uns das Exposé und, wenn vorhanden, den Wirtschaftsplan — wir rechnen es Ihnen zusammen.

Kann mein Kind die Wohnung mit 18 einfach verkaufen?

Ja. Mit der Volljährigkeit entscheidet es allein. Ein Nießbrauch oder Wohnrecht für Sie lässt sich eintragen und bleibt dann bestehen; ein Verkaufsverbot gibt es nicht. Wer das nicht möchte, überträgt besser später.

Käuferkartei von iMMo75

In Ruhe durchrechnen

Beschreiben Sie kurz, was Sie vorhaben: kaufen und halten, oder etwas Vorhandenes übertragen. Wir rechnen Kaufpreis, Nebenkosten, laufende Kosten und die erzielbare Miete für Pforzheim zusammen, damit Sie eine Zahl haben, über die Sie mit Notar und Steuerberater sprechen können. Zur Finanzierung berät Ihre Bank, dafür fehlt uns die Erlaubnis nach § 34i Gewerbeordnung.

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Jens Stumpp, Immobilienmakler und Sachverständiger

Jens Stumpp
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